Sollten Sie lieber die
Gründung eines eigenen Unternehmens anstreben, geht´s hier zum Gründercoaching. Gern helfe ich bei
der Entscheidung, ob selbständig oder angestellt, in einem individuellen telefonischen Vorgespräch.
Schritte zum
Coaching
- Telefonisches Vorgespräch mit dem Coach und Entscheidung für ein Job- oder
Gründercoaching
- Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins AVGS beim
Sozialträger
- Übergabe des Original-Gutscheins an den Coach
- Beginn des Coachings
Kosten des
Coachings
- Wenn Sie als Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet oder von
Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie einen Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS bei Ihrem zuständigen Berater stellen. Es obliegt seiner Entscheidung, ein Coaching zu
fördern (Ermessensleistung) und folglich Ihrer Entscheidung, für welchen Bildungsträger Sie sich entscheiden.
- Ob Sie einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS für eine Maßnahme bei einem Träger
(MAT) haben, können Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur und Wikipedia nachlesen.
- Bei Vorlage des Gutscheins ist die Gründerberatung oder das Jobcoaching für Sie komplett kostenfrei.
Effizienz des
Coachings
- einvernehmliche Terminvergabe
- Dauer in Abhängigkeit individueller Besonderheiten, max.120UE
- Teilzeit oder Vollzeit
- Einzelcoaching, 1:1
- laufender Einstieg möglich
- Online und Präsenz Beratung
- garantiert kein Coachwechsel
Ich bin anerkannte und zugelassene Karrierecoach des Maßnahmeträgers www.karriereherz.com.
Karriereherz®, Inh. Sophia Schubert, ist nach AZAV zertifizierter und zugelassener
Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch